Die Abteilung der Sportschützen des KSRV Hepberg unterliegt den Regelungen der Schiesssportordnung des BKV e.V.
Gemäß der BKV-Satzung § 3 gehört die Förderung des Schützenwesens und damit die der Sportschützen in den Gliederungen der BKV nach den Richtlinien BKV-Schießsportordnung zu den als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannten Satzungszwecken. Satzungsmäßig (§ 4) ist auch festgelegt, dass es zu den ständig auszuübenden Aufgaben der BKV und seiner Gliederungen gehört.