Organisation

Die Abteilung der Sportschützen des KSRV Hepberg unterliegt den Regelungen der Schiesssportordnung des BKV e.V.

Gemäß der BKV-Satzung § 3 gehört die Förderung des Schützenwesens und damit die der Sportschützen in den Gliederungen der BKV nach den Richtlinien BKV-Schießsportordnung zu den als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannten Satzungszwecken. Satzungsmäßig (§ 4) ist auch festgelegt, dass es zu den ständig auszuübenden Aufgaben der BKV und seiner Gliederungen gehört.

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